Stellt der Arzt bei Ihrem Kind eine Behandlungsbedürftigkeit fest, verordnet er Therapiestunden auf einem Rezept.
1.
Informieren Sie sich bei mir über freie Therapieplätze und ‑angebote. Wir vereinbaren einen Termin.
2.
Zur Diagnostik Ihres Kindes bringen Sie die Verordnung des Arztes mit. Das Rezept darf zu Therapiebeginn nicht älter als 28 Tage sein (unabhängig vom Quartal).
3.
In einem weiteren Gespräch ohne Kind planen wir gemeinsam, welche Förderung für Ihr Kind am besten ist.
4.
Ihr Kind erhält eine maßgeschneiderte, individuelle Therapie.
5.

Weitere Informationen

Folgende Ärzte dürfen Ihnen ein Rezept ausstellen:

  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
  • Fachärzte für Hals- Nasen- Ohrenheilkunde
  • Fachärzte für Zahnheilkunde und Kieferorthopädie
  • Fachärzte für Allgemeinmedizin

Ich behandle gesetzlich und privat versicherte Personen.

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden bis zum 18. Lebensjahr die Behandlungskosten komplett übernommen.

Bei privat Versicherten richtet sich die Höhe der Erstattungsleistungen nach dem Inhalt Ihres gewählten Versicherungstarifes. Sie werden zu Beginn der Behandlung über die anfallenden Behandlungskosten informiert und können diese bei Ihrer Kasse auf Kostenübernahme prüfen lassen.